Das Jagdrechtsabgabegesetz, LGBl Nr 77/1997, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 117/2009, wird geändert wie folgt:
1.1. Im Abs 2 lautet der erste Satz: "Die Jagdrechtsabgabe beträgt jährlich 0,64 € pro Hektar, für Gemeinschaftsjagdgebiete im Allgemeinen 0,48 € und in der Stadt Salzburg 0,32 €, jeweils pro Hektar Jagdgebietsfläche, jedenfalls aber 162 €."
1.2. Abs 3 entfällt.
Im § 9 wird angefügt:
"(4) § 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 12/2010 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft."