Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 29. Jänner 2010 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landarbeiterkammer für Salzburg
Auf Grund des § 21 des Salzburger Landarbeiterkammergesetzes 2000, LGBl Nr 2, in Verbindung mit § 3 der Landarbeiterkammer-Wahlordnung, LGBl Nr 91/2000, jeweils in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landarbeiterkammer für Salzburg wird für die Zeit vom 4. Oktober 2010 bis zum 27. Oktober 2010 ausgeschrieben. Innerhalb dieser Frist haben die Wahlkuverts bei der Hauptwahlbehörde einzulangen.
Als allgemeiner Stichtag wird der 3. August 2010 festgesetzt. Als besonderer Stichtag, der für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses in der Land- und Forstwirtschaft im Land Salzburg maßgebend ist, wird der 30. Juni 2010 festgesetzt.