Auf Grund des § 16 Abs 5 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See, LGBl Nr 101/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 94/2002, wird geändert wie folgt:
"§ 5
Die §§ 1, 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 21/2010 treten mit 1. März 2010 in Kraft. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen."