Das Salzburger Betriebsfestigungsgesetz, LGBl Nr 55/1983, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 92/2008, wird geändert wie folgt:
"(8) Für die Förderung haben das Land Salzburg und der Salzburger Wachstumsfonds in den Jahren 2009 und 2010 der Bürgschaftsbank Salzburg GmbH zusätzlich jeweils 0,5 Millionen Euro pro Jahr unter der Voraussetzung zu übertragen, dass die Gesellschafter der Bürgschaftsbank Salzburg GmbH im Jahr 2009 ebenfalls 0,5 Millionen Euro für den Teilbetriebsbereich "Investitionen" zusätzlich aufbringen. Diese zusätzlichen Mittel des Landes Salzburg und des Salzburger Wachstumsfonds sind gesondert auszuweisen und für die Förderung nach diesem Gesetz zur Verfügung zu stellen."