Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Gemeindeverbändegesetz, LGBl Nr 105/1986, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 111/2003, wird geändert wie folgt:
"(2) Die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung hat von jener der Gemeinde getrennt zu erfolgen. Dabei sind die allgemein für Gemeinden geltenden Haushalts-, Kassen- und Rechnungsvorschriften sinngemäß anzuwenden; gehört die Stadt Salzburg einem Gemeindeverband an und obliegt ihr die Besorgung der Geschäftsführung des Gemeindeverbandes, sind die für die Stadt Salzburg geltenden Haushalts-, Kassen- und Rechnungsvorschriften sinngemäß anzuwenden."
- Im § 16a werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.1. Im Abs 2 wird nach dem ersten Satz eingefügt: "Die Satzung kann die Bildung von weiteren Organen, insbesondere zur Durchführung der Finanzkontrolle, vorsehen."
2.2. Im Abs 3 entfällt der zweite Satz.
- Im § 18 wird angefügt:
"(5) Die §§ 13 Abs 2 und 16a Abs 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 68/2010 treten mit 1. Oktober 2010 in Kraft."
Illmer
Burgstaller