- Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 2. November 2010, mit der die Öffnungszeitenverordnung 2008 geändert wird
Auf Grund des § 4a Abs 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl I Nr 48, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Öffnungszeitenverordnung 2008, LGBl Nr 109/2007, wird geändert wie folgt:
- Im § 3 werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1. Die Überschrift lautet: "Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass von Veranstaltungen"
1.2. Nach Abs 4 wird angefügt:
"(5) In anderen als den im Abs 2 und 3 angeführten Gebieten dürfen aus Anlass von Veranstaltungen, die ein erhebliches Besucherinteresse erwarten lassen ("Events"), die im Gebiet der Veranstaltung gelegenen Verkaufsstellen an einem Veranstaltungstag und höchstens an zwei Werktagen im Kalenderjahr, ausgenommen Samstage, bis 23:00 Uhr offen gehalten werden."
- Im § 14 wird angefügt:
"(3) § 3 Abs 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 77/2010 tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft."
Für die Landeshauptfrau:
Blachfellner