Die Salzburger Landarbeitsordnung 1995, LGBl Nr 7/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 52/2009 und berichtigt durch die Kundmachung LGBl Nr 58/2009, wird geändert wie folgt:
„(5) Ab dem Inkrafttreten dieser Bestimmung (§ 322 Abs 1) bis zum Ablauf des 31. Dezember 2011 gelten die Abs 1 und 1a mit folgenden Abweichungen:
„§ 322
(1) Die §§ 50a Abs 5, 50g Abs 4 und 314 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 86/2010 treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
(2) Auf die vor dem im Abs 1 bestimmten Zeitpunkt bereits vereinbarte Kurzarbeit ist § 50g Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 52/2009 weiterhin anzuwenden.“