Auf Grund des § 7 des Gesetzes über das Landesgesetzblatt, LGBl Nr 18/2005, werden folgende Berichtigungen von Druckfehlern im Landesgesetzblatt kundgemacht:
2.1. Im § 52 Abs 1 hat es in der Z 2 abschließend anstelle „ist“ richtig „sind“ zu lauten.
2.2. Im § 56 Abs 4 hat es in der Z 2 lit c im letzten Satz anstelle „Bestandbauten“ richtig „Bestandsbauten“ zu lauten.
6.1. In der Promulgationsklausel hat die Paragraphenbezeichnung anstelle „6 Abs 2“ richtig „6 Abs 1 zu lauten.
6.2. Im § 4 Z 1 bis 4 hat es jeweils anstelle „NOx“ richtig „NOx“ zu lauten.
6.3. Im § 6 Abs 3 Z 2 lit a und Z 3 sowie im Abs 4 hat es jeweils anstelle „NOx“ richtig „NOx“ zu lauten.
6.4. In der Anlage 2 hat es im Prüfbericht für Blockheizkraftwerke anstelle „NOx“ richtig „NOx“ zu lauten.
Im Gesetz vom 7. Juli 2010, mit dem die Salzburger Gemeindeordnung 1994 geändert wird, LGBl Nr 67/2010, im Gesetz vom 7. Juli 2010, mit dem das Salzburger Gemeindeverbändegesetz geändert wird, LGBl Nr 68/2010, und im Gesetz vom 7. Juli 2010, mit dem das Salzburger Bezügegesetz 1998, das Salzburger Bezügegesetz 1992 und das Gemeindeorgane-Entschädigungsgesetz geändert werden, LGBl Nr 69/2010, hat es abschließend anstelle „Burgstaller“ richtig „Haslauer“ zu lauten.