- Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 17. Jänner 2011, mit der die Hausbesorger-Entgeltverordnung 2000 geändert wird
Auf Grund des § 7 Abs 4 und 7 des Hausbesorgergesetzes, BGBl Nr 16/1970, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Hausbesorger-Entgeltverordnung 2000, LGBl Nr 21, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 6/2010, wird geändert wie folgt:
- Im § 1 werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1. Im Abs 1 lit a und b wird der Betrag „0,2195 €“ jeweils durch den Betrag „0,2241 €“ ersetzt.
1.2. Im Abs 1 lit c wird der Betrag „0,4012 €“ durch den Betrag „0,4096 €“ ersetzt.
1.3. Abs 3 lautet:
„(3) Die im Abs 1 lit a und b festgelegten Entgelte sind gegenüber den nach der Verordnung LGBl Nr 6/2010 geltenden um 2,095 % erhöht. Das im Abs 1 lit c festgelegte Entgelt ist gegenüber dem nach der Verordnung LGBl Nr 6/2010 geltenden um 2,093 % erhöht.“
- Im § 5 wird angefügt:
„(10) § 1 Abs 1 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 11/2011 tritt mit 9. Februar 2011 in Kraft. Abs 3 findet sinngemäß Anwendung.“
Für die Landeshauptfrau:
Scharer