Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. April 2011 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Stadt Salzburg für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Stadt Salzburg – Projekt an der Kreuzung Innsbrucker Bundesstraße/Stieglgleis)
Auf Grund des § 14 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 1331/15 KG 56554 Siezenheim II für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Einkaufszentren gemäß § 32 Abs 3 Z 5 ROG 2009 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 2.000 m² zulässig.
§ 2
Die Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Salzburg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.
§ 3
Die Standortverordnung tritt mit 1. Mai 2011 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.