Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 4. August 2011 über die Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde St Martin am Tennengebirge
Auf Grund des § 3 Abs 1 und 3 der Salzburger Gemeindewahlordnung 1998, LGBl Nr 117, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde St Martin am Tennengebirge wird für Sonntag, den 23. Oktober 2011 (Wahltag), ausgeschrieben. Eine allfällige engere Wahl hat am Sonntag, dem 6. November 2011, stattzufinden. Als Stichtag hat der 11. August 2011 zu gelten.