Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 8. November 2011 über die Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Großarl
Auf Grund des § 3 Abs 1 und 3 der Salzburger Gemeindeordnung 1998, LGBl Nr 117, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Wahl des Bürgermeisters der Marktgemeinde Großarl wird für Sonntag, den 29. Jänner 2012 (Wahltag), ausgeschrieben. Eine allfällige engere Wahl hat am Sonntag, dem 12. Februar 2012, stattzufinden. Als Stichtag hat der 17. November 2011 zu gelten.