Gesetz vom 28. März 2012, mit dem das Salzburger Gesundheitsfondsgesetz geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Gesundheitsfondsgesetz, LGBl Nr 90/2005, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 55/2011, wird geändert wie folgt:
Im § 16 wird nach Abs 1 eingefügt:
"(1a) Zusätzlich zu den Mitteln gemäß Abs 1 ist ab dem Jahr 2013 für die Förderung von krankenhausentlastenden Planungen, Projekten und Maßnahmen ein jährlicher Betrag von 512.000 €
vorzusehen. Für die Wertsicherung dieses Betrages ist Abs 1 zweiter und dritter Satz sinngemäß mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Anpassung erstmals im Jahr 2012 vorzunehmen ist. Abs 1 letzter Satz findet auch auf diesen Betrag Anwendung."
Im § 32 wird angefügt:
"(10) § 16 Abs 1a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 40/2012 tritt mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft."