Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 8. Juni 2012 über die Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Köstendorf
Auf Grund des § 3 Abs 1 und 3 der Salzburger Gemeindwahlordnung 1998, LGBl Nr 117, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Köstendorf wird für Sonntag, den 12. August 2012 (Wahltag), ausgeschrieben. Eine allfällige engere Wahl hat am Sonntag, dem 26. August 2012, stattzufinden. Als Stichtag hat der 6. Juni 2012 zu gelten.