LGBL_SA_20140207_5•Standortverordnung Marktgemeinde Tamsweg – Projekt im Bereich der Wöltinger Straße
LGBL_SA_20140207_5Standortverordnung Marktgemeinde Tamsweg – Projekt im Bereich der Wöltinger StraßeGazette07.02.2014
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 24. Jänner 2014 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Marktgemeinde Tamsweg für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Marktgemeinde Tamsweg – Projekt im Bereich der Wöltinger Straße)
Auf Grund des § 14 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:
§ 1
(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 467/3, 467/4, 455/2, .727, .728 und .729, jeweils KG 58029 Tamsweg, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Bau-, Möbel- oder Gartenmärkte gemäß § 32 Abs 3 Z 4 ROG 2009 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 2.000 m² zulässig.
(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in einem Lageplan als wesentlichem Bestandteil dieser Verordnung festgelegt, von dem je eine Ausfertigung beim Amt der Salzburger Landesregierung und beim Gemeindeamt der Marktgemeinde Tamsweg während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht aufliegt.
§ 2
Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Tamsweg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.
§ 3
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. März 2014 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.
(2) Zu dem im Abs 1 erster Satz bestimmten Zeitpunkt tritt die Standortverordnung Marktgemeinde Tamsweg – Projekt im Bereich der Wöltinger Straße, LGBl Nr 80/2012, außer Kraft.
Für die Landesregierung:
Der Landeshauptmann:
Haslauer
{
"legislation": {
"eli": null,
"typ": "Verordnung",
"indizes": [],
"citations": [],
"source_id": "LGBL_SA_20140207_5",
"applikation": "Lgbl",
"date_source": "ris",
"book_abbreviation": null,
"kundmachungsorgan": null,
"stammnorm_bgblnummer": null
},
"content": {
"source_id": "LGBL_SA_20140207_5",
"bundesland": "S",
"applikation": "Lgbl"
}
}