Gesetz vom 2. Juli 2014, mit dem das Landes-Verlautbarungsgesetz geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Landes-Verlautbarungsgesetz, LGBl Nr 18/2005, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 86/2013 wird geändert wie folgt:
§ 1 Abs 1 lautet:
"(1) Die Landesregierung hat ein Landesgesetzblatt in deutscher Sprache herauszugeben. Sie hat die im Landesgesetzblatt kundzumachenden Verlautbarungen (§ 2 Abs 1) sowie jene Verlautbarungen, hinsichtlich derer von der Möglichkeit der Kundmachung im Landesgesetzblatt Gebrauch gemacht wird (§ 2 Abs 2), dem Bundeskanzleramt elektronisch zu übermitteln. Der Bundeskanzler hat dafür Sorge zu tragen, dass die Verlautbarungen im Landesgesetzblatt im Internet unter der Adresse 'www.ris.bka.gv.at' zur Abfrage bereit gehalten werden."
Im § 12 wird angefügt:
"(4) § 1 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 52/2014 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft."