Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 5. März 2015, mit der die Salzburger Leichen- und Bestattungsverordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 4 Abs 2, 9 Abs 1 und 10 Abs 4 des Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetzes 1986, LGBl Nr 84, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Salzburger Leichen- und Bestattungsverordnung, LGBl Nr 1/2005, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 54/2010, wird geändert wie folgt:
Im § 14 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird angefügt:
„(2) Die Anlage 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 27/2015 tritt mit 12. März 2015 in Kraft.“