Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 9. April 2015, mit der die Nordmoor am Mattsee-Europaschutzgebietsverordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 16 bis 21 und 22a des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999, LGBl Nr 73, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Nordmoor am Mattsee-Europaschutzgebietsverordnung, LGBl Nr 14/2008, wird geändert wie folgt:
§ 1 Abs 1 lautet:
„(1) Der im Gebiet der Marktgemeinde Mattsee nordöstlich und südlich des Sees gelegene, unmittelbar an das oberösterreichische Europaschutzgebiet „Wiesengebiete und Seen im Alpenvorland“ und das oberösterreichische Naturschutzgebiet „Nordmoor am Mattsee“ anschließende Schilfröhrichtbestand samt Teichbinsen- und vorgelagerter Schwimmblattzone wird zum Natur- und Europaschutzgebiet erklärt.“
Im § 7 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird angefügt:
„(2) § 1 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 38/2015 tritt mit Beginn des auf deren Kundmachung folgenden Monats in Kraft. Die Lagepläne gemäß § 1 Abs 2 werden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt.“