Gesetz vom 29. April 2015, mit dem das Salzburger Nationalparkgesetz 2014 geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Nationalparkgesetz 2014, LGBl Nr 3/2015, wird geändert wie folgt:
Im Inhaltsverzeichnis wird nach der den § 46 betreffenden Zeile angefügt:
Im § 14 Abs 1 wird in der Z 2 vor der Wortfolge „die geplante Maßnahme“ das Wort „durch“ eingefügt und lautet die Z 3:
Nach § 46 wird angefügt:
„Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu
§ 47
§ 14 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 45/2015 tritt mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag in Kraft. Diese Bestimmung findet auch auf Verfahren Anwendung, die zu diesem Zeitpunkt bei der Nationalparkbehörde oder dem Landesverwaltungsgericht anhängig sind.“