Gesetz vom 29. April 2015, mit dem das Kurtaxengesetz 1993 und das Salzburger Ortstaxengesetz 2012 geändert werden
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Kurtaxengesetz 1993, LGBl Nr 41, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 41/2014, wird geändert wie folgt:
§ 2 Abs 1 lautet:
„(1) Von der Entrichtung der allgemeinen Kurtaxe befreit sind Nächtigungen von:
Im § 11 wird angefügt:
„(3) § 2 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 52/2015 tritt mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft. Die Neufassung ist nur auf Nächtigungen ab diesem Zeitpunkt anzuwenden.“
Artikel II
Das Salzburger Ortstaxengesetz 2012, LGBl Nr 106, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 42/2014 wird geändert wie folgt:
§ 4 Abs 1 lautet:
„(1) Von der Entrichtung der allgemeinen Ortstaxe befreit sind Nächtigungen von:
Im § 13 wird angefügt:
„(3) § 4 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 52/2015 tritt mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft. Die Neufassung ist nur auf Nächtigungen ab diesem Zeitpunkt anzuwenden.“