Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 10. Juni 2015, mit der die Weidmoos – Europaschutzgebietsverordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 16 bis 21 und 22a des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999, LGBl Nr 73, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Weidmoos – Europaschutzgebietsverordnung, LGBl Nr 36/2006, wird dahingehend geändert, dass im § 7 der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ erhält und angefügt wird:
„(2) Die mit der Verordnung LGBl Nr 53/2015 vorgenommene Grenzänderung tritt mit 1. Juli 2015 in Kraft. Die Lagepläne gemäß § 1 Abs 2 werden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt.“