Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26. August 2015 über die Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin der Gemeinde Lend
Auf Grund des § 3 Abs 1 und 3 der Salzburger Gemeindewahlordnung 1998, LGBl Nr 117, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin der Gemeinde Lend wird für Sonntag, den 15. November 2015 (Wahltag), ausgeschrieben. Eine allfällige engere Wahl hat am Sonntag, dem 29. November 2015, stattzufinden. Als Stichtag hat der 3. Septermber 2015 zu gelten.