Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 14. Oktober 2015, mit der die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk St Johann im Pongau geändert wird
Auf Grund des § 16 Abs 5 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk St Johann im Pongau, LGBl Nr 99/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 72/2013, wird geändert wie folgt:
§ 3 lautet:
„Für die Marktgemeinde Werfen wird auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei die Besorgung der im § 1 Z I lit a bis d angeführten Angelegenheiten auf die Bezirkshauptmannschaft St Johann im Pongau übertragen.“
Im § 8 wird angefügt:
„(5) § 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 86/2015 tritt mit 22. Oktober 2015 in Kraft.“