Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 19. Jänner 2016, mit der die Kalkhochalpen-Europaschutzgebietsverordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 19 bis 21 und 22a des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999, LGBl Nr 73, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Kalkhochalpen-Europaschutzgebietsverordnung, LGBl Nr 93/1983, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 51/2006, wird dahingehend geändert, dass im § 6 angefügt wird:
„(5) Die mit der Verordnung LGBl Nr 4/2016 vorgenommene Grenzänderung tritt mit 1. Februar 2016 in Kraft. Die Lagepläne gemäß § 1 Abs 2 werden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt.“