LGBLA_SA_20160721_62•Salzburger Landes-Wacheorganegesetz; Änderung
LGBLA_SA_20160721_62Salzburger Landes-Wacheorganegesetz; ÄnderungGazette21.07.2016
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Landes-Wacheorganegesetz, LGBl Nr 66/1977, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 46/2001, wird geändert wie folgt:
1.1. Im Abs 1 werden der zweite und dritte Satz durch folgende Bestimmungen ersetzt: „Im Fall mehrfacher Bestellung kann der von einer Behörde ausgestellte Dienstausweis von der zu dieser Bestellung zuständigen Behörde durch Aufnahme der entsprechenden Hinweise ergänzt werden. Bei Bedarf können diesfalls aber auch weitere Dienstausweise ausgestellt werden. Die Ausfolgung weiterer Dienstabzeichen hat jedenfalls zu unterbleiben.“
1.2. Im Abs 2 lautet der Text ab dem letzten Strichpunkt: „die ausstellende bzw bestellende Behörde. Der Dienstausweis ist mit Sicherheitsmerkmalen zu versehen.“
1.3. Abs 3 lautet:
„(3) Das Dienstabzeichen hat das Landeswappen und die Aufschrift ‚Salzburger Landes-Wacheorgan‘ zu enthalten.“
Im § 9 entfallen die Absatzbezeichnung „(1)“ sowie Abs 2.
Im § 13, dessen bisheriger Text die Absatzbezeichnung „(1)“ erhält, wird angefügt:
„(2) § 4 Abs 1, 2 und 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 62/2016 tritt mit dem auf seine Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt § 9 Abs 2 außer Kraft.“
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