Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 4. August 2016, mit der die Schulsprengelverordnung für bestimmte allgemeinbildende Pflichtschulen im politischen Bezirk St. Johann im Pongau geändert wird
Auf Grund der §§ 29 Abs 1 und 34 des Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetzes 1995, LGBl Nr 64, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Schulsprengelverordnung für bestimmte allgemeinbildende Pflichtschulen im politischen Bezirk St. Johann im Pongau, LGBl Nr 53/1992, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 85/2011, wird geändert wie folgt:
Im § 1 werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1. Die Z 3 entfällt.
1.2. Die Z 4 lautet:
Im § 4 wird angefügt:
„(7) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 67/2016 tritt mit Beginn des Schuljahres 2016/17 in Kraft.“