Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. Juli 2017 über die Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin der Gemeinde Lamprechtshausen
Auf Grund des § 3 Abs 1 und 3 der Salzburger Gemeindewahlordnung 1998, LGBl Nr 117, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin der Gemeinde Lamprechtshausen wird für Sonntag, den 24. September 2017 (Wahltag), ausgeschrieben. Eine allfällige engere Wahl hat am Sonntag, dem 8. Oktober 2017, stattzufinden. Als Stichtag hat der 6. Juli 2017 zu gelten.