Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 16. Oktober 2017, mit der die Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung geändert wird
Auf Grund des § 99 Abs 3 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung, LGBl Nr 72/2014, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 11/2016, wird geändert wie folgt:
Im § 2 werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1. Im Abs 1 wird unter der Wortfolge „Schwarzach im Pongau“ die Wortfolge „Wald im Pinzgau“ eingefügt.
1.2. Im Abs 2 wird der Klammerausdruck „(§ 4 Abs 1 und 2)“ durch den Klammerausdruck „(§ 4 Abs 1 bis 3)“ ersetzt.
Im § 4 wird angefügt:
„(3) § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 94/2017 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft. Dieser Tag ist für die Gemeinde Wald im Pinzgau der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung im Sinn von § 2 Abs 2.“