Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 2. November 2017 zur Änderung der Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden und der Ortsklassenverordnung 2016
Auf Grund der §§ 6 Abs 1 und 34 Abs 2 des Salzburger Tourismusgesetzes 2003, LGBl Nr 43, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung der Salzburger Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl Nr 69/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 107/2016, wird geändert wie folgt:
Im § 1 entfällt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 die Gemeinde Muhr.
Artikel II
Die Ortsklassenverordnung 2016, LGBl Nr 113/2015, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 107/2016, wird geändert wie folgt:
Im Langtitel der Verordnung entfällt die Wortfolge „für die Jahre 2016 bis 2020“.
Im § 1 entfällt der Tourismusverband Muhr.
Im § 5 werden folgende Änderungen vorgenommen:
3.1. Im Abs 1 entfällt die Wortfolge „und mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft“.
3.2. Nach Abs 2 wird angefügt:
„(3) Die §§ 1 und 5 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 101/2017 treten mit Ablauf des 31. Dezember 2017 in Kraft.“