Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 25. Juni 2019, mit der die Tauern Autobahn-Geschwindigkeitsbeschränkungs-Verordnung 2015 geändert wird
Auf Grund der §§ 10 und 14 des Immissionsschutzgesetzes Luft (IG-L), BGBl I Nr 115/1997, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Tauern Autobahn-Geschwindigkeitsbeschränkungs-Verordnung 2015, LGBl Nr 26, wird geändert wie folgt:
§ 6 lautet:
„§ 6
Abweichend von § 5 wird für das Sanierungsgebiet die erlaubte Höchstgeschwindigkeit mit 100 km/h festgesetzt, solange für einen Zeitraum von mehr als 48 Stunden
Im § 9 wird angefügt:
„(3) § 6 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 38/2019 tritt mit 1. Juli 2019 in Kraft.“