Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 9. August 2019, mit der die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See geändert wird
Auf Antrag der Gemeinde Weißbach bei Lofer wird auf Grund des § 16 Abs 5 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung verordnet:
Die Bau-Delegierungsverordnung für den politischen Bezirk Zell am See, LGBl Nr 101/1968, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 45/2018, wird geändert wie folgt:
Im § 1 wird im Einleitungssatz die Wortfolge „Viehhofen, Wald im Pinzgau und Weißbach bei Lofer“ durch die Wortfolge „Viehhofen und Wald im Pinzgau“ ersetzt.
Im § 2b wird im Einleitungssatz die Wortfolge „Dienten am Hochkönig und Maria Alm am Steinernen Meer“ durch die Wortfolge „Dienten am Hochkönig, Maria Alm am Steinernen Meer und Weißbach bei Lofer“ ersetzt.
Im § 5 wird angefügt:
„(6) Die §§ 1 und 2b in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 51/2019 treten mit 15. August 2019 in Kraft.“