Gesetz vom 1. April 2020, mit dem das Salzburger Gleichbehandlungsgesetz geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Gleichbehandlungsgesetz – S.GBG, LGBl Nr 31/2006, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 82/2018 und berichtigt durch die Kundmachung LGBl Nr 46/2019, wird geändert wie folgt:
Im Inhaltsverzeichnis wird angefügt:
Nach § 54 wird angefügt:
„8. Teil
Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit der Coronaviruskrise (COVID-19)
§ 55
(1) Für den Beginn und den Lauf von Fristen nach § 20 Abs 1, 2 und 3 und § 36 Abs 4, 7 und 8 gilt:
(2) Die Landesregierung wird ermächtigt, nach Maßgabe der pandemischen Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) und den damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen zu dessen Eindämmung durch Verordnung von Abs 1 Z 1 und 2 abweichende Regelungen zu treffen.“