Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 28. April 2020, mit der die Tennengebirge-Landschaftsschutzverordnung geändert wird
Auf Grund des § 16 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999, LGBl Nr 73, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Tennengebirge-Landschaftsschutzverordnung, LGBl Nr 49/1986, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 83/2003, wird geändert wie folgt:
Im § 1 Abs 1 wird im zweiten Satz nach dem Wort „Zistelberg“ der Klammerausdruck „(mit Ausnahme des Bereichs der Lehensiedlung)“ eingefügt.
Im § 4 wird angefügt:
„(4) § 1 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 57/2020 tritt mit 1. Juni 2020 in Kraft. Die Lagepläne gemäß § 1 Abs 2 werden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt.“