Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 20. April 2021 über die Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin der Gemeinde Göriach
Auf Grund des § 3 Abs 1 und 3 der Salzburger Gemeindewahlordnung 1998, LGBl Nr 117, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin der Gemeinde Göriach wird für Sonntag, den 4. Juli 2021 (Wahltag), ausgeschrieben. Eine allfällige engere Wahl hat am Sonntag, dem 18. Juli 2021, stattzufinden. Als Stichtag hat der 22. April 2021 zu gelten.