Gesetz vom 28. April 2021, mit dem das Salzburger Grundversorgungsgesetz geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Grundversorgungsgesetz, LGBl Nr 35/2007, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 29/2020, wird geändert wie folgt:
Im § 5 Abs 3 werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1. In der Z 5 wird nach der Wortfolge „Salzburger Sozialunterstützungsgesetz“ der Klammerausdruck „(SUG)“ eingefügt.
1.2. Nach der Z 5 wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt:
§ 21 Abs 1 lautet:
„(1) Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als Verweisungen auf die letztzitierte Fassung:
Im § 24 wird nach Abs 6 angefügt:
„(7) Die §§ 5 Abs 3 und 21 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 43/2021 treten mit 1. Mai 2021 in Kraft.“