Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 21. Juni 2021, mit der die Verordnung über die für das Halten von Hunden erforderliche Ausbildung geändert wird
Auf Grund des § 21 Abs 5 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes, LGBl Nr 57/2009, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Verordnung über die für das Halten von Hunden erforderliche Ausbildung, LGBl Nr 82/2012, wird geändert wie folgt:
Im § 1 Abs 1 wird angefügt: „Die Kursstunden können auch in Form von Online-Modulen absolviert werden.“
Im § 6 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird angefügt:
„(2) § 1 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 59/2021 tritt mit 26. Juni 2021 in Kraft.“