Gesetz vom 15. Dezember 2021, mit dem das Salzburger Feuerwehrgesetz 2018 geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Feuerwehrgesetz 2018, LGBl Nr 27, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 32/2021, wird geändert wie folgt:
Im § 9a werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1. Im Einleitungssatz wird die Wortfolge „für im Jahr 2021“ durch die Wortfolge „für in den Jahren 2021 und 2022“ ersetzt.
1.2. In der Z 1 wird die Wortfolge „oder im Jahr 2021“ durch die Wortfolge „oder in den Jahren 2021 oder 2022“ und die Zahl „2021“durch die Zahl „2022“ ersetzt.
1.3. In der Z 2 wird die Zahl „2021“ durch die Wortfolge „in den Jahren 2021 und 2022“ ersetzt.
Im § 45 wird angefügt:
„(3) § 9a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 118/2021 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“