LGBLA_SA_20211227_131•Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung und Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung; Änderung
LGBLA_SA_20211227_131Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung und Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung; ÄnderungGazette27.12.2021
Auf Grund des Art 42 Abs 1a des Landes-Verfassungsgesetzes 1999, LGBl Nr 25, in der geltenden Fassung und des § 3 Abs 2 des Ämter-der-Landesregierungen-Bundesverfassungsgesetzes, BGBl Nr 289/1925, in der geltenden Fassung wird mit Zustimmung der Landesregierung verordnet:
Die Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung, LGBl Nr 81/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 127/2020 und berichtigt durch die Kundmachung LGBl Nr 11/2021, wird geändert wie folgt:
„(8) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 131/2021 tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.“
2.1. Im Geschäftsbereich der Stabsstelle Interne Revision wird am Ende der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt: „Interne Meldestelle im Sinn des Salzburger Whistleblowinggesetzes.“
2.2. Im Geschäftsbereich des Referats 0/01 – Büro des Landesamtsdirektors wird nach dem Wort „Alpenraum“ die Wortfolge „, Angelegenheiten der Grenzkommissionen zu Deutschland und Italien“ eingefügt und entfällt die Wortfolge „, der Grenzkommissionen zu Deutschland und Italien“.
2.3. Im Geschäftsbereich des Referats 0/32 – Wahlen und Staatsbürgerschaft entfällt die Wortfolge „Vorbereitung der Zustimmung des Landes zu Änderungen von Grenzen einschließlich Gerichtssprengeln;“.
2.4. Im Geschäftsbereich des Referats 0/42 – Allgemeines Personalwesen und Einzelpersonalangelegenheiten entfällt das Wort „, Volontäre“.
2.5. Im Geschäftsbereich des Referats 0/44 – Personalabrechnung entfällt die Wortfolge „Bedienstete der SALK,“ und wird vor der Wortfolge „bestimmter Gemeinden“ das Wort „Bedienstete“ eingefügt.
3.1. Im Geschäftsbereich des Referats 1/01 – Regionalentwicklung und EU-Regionalpolitik entfällt die Wortfolge „Angelegenheiten der regionalen Wirtschafts- und Innovationspolitik;“ und werden die Wortfolge „EU 2020-Strategie, insbesondere makroregionale EU-Strategien“ durch die Wortfolge „EU 2020-Strategie und Nachfolgestrategien, zB makroregionale EU-Strategien“, das Wort „Innovationsfonds“ durch das Wort „Investitionsfonds“ und die Wortfolge „Verwaltungsbehörde Interreg Alpenraum“ durch die Wortfolge „programmverantwortliche Landesstelle für das IWB/IBW-EFRE-Programm, regionale Koordinierungsstelle für grenzübergreifende Interreg-Programme, Verwaltungsbehörde und gemeinsames Sekretariat Interreg Alpenraum“ ersetzt.
3.2. Im Geschäftsbereich des Referats 1/02 – Wirtschafts- und Forschungsförderung wird das Wort „Allgemeine“ durch die Wortfolge „Angelegenheiten der regionalen Wirtschafts- und Innovationspolitik; allgemeine“ ersetzt und wird vor der Wortfolge „zentrale Rechnungsstelle“ die Wortfolge „Abwicklung des IWB/IBW-EFRE-Programms; Angelegenheiten der wirtschaftlichen Landesverteidigung nach dem Versorgungssicherungsgesetz; Angelegenheiten nach dem Investitionskontrollgesetz (Komitee für Investitionskontrolle);“ eingefügt.
4.1. Im Geschäftsbereich des Referats 2/01 – Elementarbildung und Kinderbetreuung wird die Wortfolge „Führung der Betriebskinderbetreuungseinrichtung des Landes einschließlich der Verwaltung dieser Liegenschaft“ durch die Wortfolge „Angelegenheiten der Betriebskinderbetreuungseinrichtung des Landes, insbesondere die Führung; Angelegenheiten des Derra-de-Moroda-Kindergartens“ ersetzt.
4.2. Im Geschäftsbereich des Referats 2/03 – Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen wird die Wortfolge „Förderung der hauptamtlich geführten Museen“ durch die Wortfolge „hauptamtlich geführte Museen“ ersetzt.
4.3. Im Geschäftsbereich des Referats 2/07 – Landessportbüro wird die Wortfolge „Geschäftsstelle der Landessportorganisation“ durch die Wortfolge „Angelegenheiten betreffend das ULSZ Rif; Angelegenheiten betreffend die Landessportorganisation“ ersetzt.
5.1. Im Geschäftsbereich des Referats 4/03 – Landesveterinärdirektion wird die Wortfolge „des Tierschutzes und des Tiertransportes“ durch die Wortfolge „des Tierschutzes, des Tiertransportes und der Tierversuche“ ersetzt und wird nach dem Wort „Beutegreifern“ die Wortfolge „und Bibern“ eingefügt.
5.2. Im Geschäftsbereich des Referats 4/04 – Energiewirtschaft und -beratung wird nach dem Klammerausdruck „(SALZBURG 2050);“ die Wortfolge „Anlaufstelle für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energie nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU) 2018/2001;“ eingefügt.
5.3. Im Geschäftsbereich des Referats 4/05 – Technische Bodenerneuerung wird nach der Wortfolge „Vermessungsdienst der Agrarbehörde Salzburg“ die Wortfolge „einschließlich des Einsatzes von unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen)“ eingefügt.
5.4. Im Geschäftsbereich des Referats 4/06 – Ländliche Verkehrsinfrastruktur wird nach dem Wort „Brücken“ die Wortfolge „mit Ausnahme der Anteilsbemessung und der Berechnung von Beitragsleistungen nach dem Salzburger Landesstraßengesetz“ eingefügt.
5.5. Im Geschäftsbereich des Referats 4/07 – Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen wird am Ende der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt: „Angelegenheiten des Genwesens betreffend den pflanzlichen Bereich der Land- und Forstwirtschaft.“
5.6. Im Geschäftsbereich des Referats 4/08 – Ländliche Entwicklung und Bildung entfällt die Wortfolge „Angelegenheiten des Genwesens betreffend den pflanzlichen Bereich der Land- und Forstwirtschaft;“, wird die Wortfolge „hinsichtlich der Grundstücksbeschaffung, -veräußerung, mehr als zehnjährigen Verpachtung und der grundbücherlichen Belastung jedoch im Einvernehmen mit der Abteilung 8“ durch die Wortfolge „Verfügung über die den Zwecken dieser Einrichtungen und Betriebe gewidmeten Liegenschaften sowie des Stoissengutes, sofern ein Schätzwert/Preis von € 300.000,- überschritten wird jedoch im Einvernehmen mit dem Referat 8/03“ ersetzt und wird nach dem Wort „Landarbeitsrecht“ der Klammerausdruck „(ausgenommen Land- und Forstwirtschaftsinspektion)“ eingefügt. Die Bezeichnung „Klessheim“ wird jeweils durch die Bezeichnung „Kleßheim“ ersetzt.
Im Geschäftsbereich der Abteilung 6 – Infrastruktur und Verkehr lautet der Geschäftsbereich des Referats 6/12 – Öffentlicher Verkehr und Verkehrsplanung:
Im Geschäftsbereich der Abteilung 7 – Wasser wird im Geschäftsbereich des Referats 7/02 – Schutzwasserwirtschaft vor der Wortfolge „Finanz- und Ressourcenplanung“ die Wortfolge „Verfügung über Liegenschaften im Zusammenhang mit der Umsetzung von flussbaulichen Maßnahmen,“ eingefügt.
Im Geschäftsbereich der Abteilung 8 – Finanz- und Vermögensverwaltung lautet der Geschäftsbereich des Referats 8/03 – Zivilrechtsangelegenheiten und Landesliegenschaften:
Im Geschäftsbereich der Abteilung 9 – Gesundheit wird am Ende nach dem Wort „Landesapotheke“ die Wortfolge „, wobei der Leitung der Landesapotheke die dienst- und besoldungsrechtlichen Angelegenheiten betreffend die in der Landesapotheke verwendeten Landesbediensteten obliegen.“ angefügt.
Im Geschäftsbereich des Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen werden folgende Änderungen vorgenommen:
10.1. Die Bezeichnung der Stabsstelle und ihr Geschäftsbereich lauten:
10.2. Im Geschäftsbereich des Referats 10/01 – Wohnbau, Finanzangelegenheiten, Controlling werden nach dem Wort „Wohnungswesens;“ die Wortfolge „Aufsicht nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz;“ eingefügt und die Wortfolge „Wohnberatung Salzburg“ durch die Wortfolge „Koordination der Wohnberatung“ ersetzt.
10.3. Im Geschäftsbereich des Referats 10/02 – Wohnbauförderung wird nach dem Wort „Förderungsmaßnahmen“ die Wortfolge „und Bearbeitung laufender Förderungen“ eingefügt und wird das Wort „Kundenbetreuung“ durch die Wortfolge „davon ausgenommen ist der 7. Unterabschnitt des 3. Abschnitts des S.WFG 2015 (Wohnbeihilfe bei Miete); Wohnberatung im Rahmen der Fördermaßnahmen des Referats“ ersetzt.
10.4. Im Geschäftsbereich des Referats 10/03 – Rechtsangelegenheiten Planen, Bauen, Wohnen entfällt die Wortfolge „Aufsicht nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz;“ und wird die Wortfolge „Gemeindeservice - Zweitwohnen und Apartments“ durch die Wortfolge „Planen und Bauen“ ersetzt.
10.5. Nach dem Geschäftsbereich des Referats 10/04 wird angefügt:
Die Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung, LGBl Nr 89/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 128/2020, wird geändert wie folgt:
Im § 4 Abs 1 wird die Wortfolge „der Einsatz interner Kontrollsysteme“ durch die Wortfolge „die Festlegung von Grundsätzen für interne Kontrollsysteme“ ersetzt.
Im § 7 werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.1. Die Abs 1 und 2 lauten:
„(1) Für jede Abteilung und jede Fachgruppe der Landesamtsdirektion ist von der Abteilungsleiterin oder dem Abteilungsleiter bzw von der Fachgruppenleiterin oder dem Fachgruppenleiter ein Organisationshandbuch zu erstellen. Änderungen des Organisationshandbuches können von der Abteilungsleiterin oder vom Abteilungsleiter bzw von der Fachgruppenleiterin oder vom Fachgruppenleiter vorgenommen werden. Der Landesamtsdirektorin bzw dem Landesamtsdirektor sind die Erstellung sowie jede wesentliche Änderung des Organisationshandbuchs zur Kenntnis zu bringen.
(2) Das Organisationshandbuch hat die Aufbauorganisation der Abteilung bzw Fachgruppe, soweit sie sich nicht bereits aus der Geschäftseinteilung des Amtes ergibt, zu beinhalten und die in der Geschäftseinteilung des Amtes festgelegten Aufgaben und Zuständigkeiten der Abteilung bzw Fachgruppe zu konkretisieren und allfällige Kooperationsbeziehungen zwischen den Organisationseinheiten der Abteilung bzw Fachgruppe darzustellen. Im Organisationshandbuch sind alle Verwendungsbezeichnungen pro Modellstelle einer Abteilung bzw Fachgruppe anzuführen und mit den wesentlichsten Verantwortungsbereichen zu versehen. Die Befugnisse und Verantwortungsbereiche der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Stellenbeschreibungen zu konkretisieren.“
2.2. Abs 4 entfällt.
3.1. Im Abs 1 wird angefügt: „Die Abteilungsleiterin oder der Abteilungsleiter hat ein den Anforderungen der Abteilung angemessenes internes Kontrollsystem einzurichten und zu führen.“
3.2. Im Abs 1a wird im (bisherigen) letzten Satz die Wortfolge „letzter Satz“ durch die Wortfolge „vorletzter und letzter Satz“ ersetzt und wird angefügt: „Für Referate in der Landesamtsdirektion, die zu keiner Fachgruppe gehören, hat die Landesamtsdirektorin oder der Landesamtsdirektor ein den Anforderungen des jeweiligen Referats angemessenes internes Kontrollsystem einzurichten und zu führen.“
„(5) Die §§ 4 Abs 1, 7 Abs 1 und 2 sowie 9 Abs 1 und 1a treten mit 1. Jänner 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 7 Abs 4 außer Kraft.“
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