Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 6. Mai 2022, mit der die Unkenberger Mähder-Europaschutzgebietsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 22a des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999, LGBl Nr 73, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 27. Mai 2021, mit der ein Teil der Gemeinde Unken zum Europaschutzgebiet erklärt wird (Unkenberger Mähder-Europaschutzgebietsverordnung), LGBl Nr 49/2021, wird geändert wie folgt:
Im § 8 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird angefügt:
„(2) Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 33/2022 tritt mit 1. Juni 2022 in Kraft.“