Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See als Bezirksverwaltungsbehörde betreffend die Aufhebung der Verordnung zum Schutz vor Waldbrand im politischen Bezirk Zell am See | Omnilex
LGBLA_SA_20220930_78•Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See als Bezirksverwaltungsbehörde betreffend die Aufhebung der Verordnung zum Schutz vor Waldbrand im politischen Bezirk Zell am See
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See als Bezirksverwaltungsbehörde betreffend die Aufhebung der Verordnung zum Schutz vor Waldbrand im politischen Bezirk Zell am See
LGBLA_SA_20220930_78Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See als Bezirksverwaltungsbehörde betreffend die Aufhebung der Verordnung zum Schutz vor Waldbrand im politischen Bezirk Zell am SeeGazette30.09.2022
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zell am See als Bezirksverwaltungsbehörde vom 30. September 2022 betreffend die Aufhebung der Verordnung zum Schutz vor Waldbrand im politischen Bezirk Zell am See
Hiermit wird die mit 27.07.2022, LGBl Nr 62/2022, gemäß § 41 Abs 1 Forstgesetz 1975, BGBI 440/1975 idgF kundgemachte Waldbrandverordnung, welche jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich für den Verwaltungsbezirk Zell am See (sämtliche Waldflächen und die daran angrenzenden Grundflächen) untersagt hat, mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Die Aufhebung der Waldbrandschutz-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bezirk Zell am See tritt mit dem auf deren Kundmachung folgenden Tag in Kraft.