Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 7. Dezember 2022, mit der die Teilhabe-Schulbetreuungs-Beitragsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 15 Abs 3 des Salzburger Teilhabegesetzes, LGBl Nr 93/1981, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Teilhabe-Schulbetreuungs-Beitragsverordnung, LGBl Nr 98/2016, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 87/2021, wird geändert wie folgt:
Im § 2a wird angefügt:
„(3) Abweichend zu den §§ 1 und 2 ist für das Schuljahr 2021/2022 kein Beitrag für die pflegerische Betreuung außerhalb des Unterrichtsteiles vorzuschreiben bzw einzuheben.“
Im § 3 wird angefügt:
„(4) § 2a Abs 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 108/2022 tritt mit 13. Dezember 2022 in Kraft.“