LGBLA_SA_20231228_109•Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung und Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung; Änderung
LGBLA_SA_20231228_109Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung und Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung; ÄnderungGazette28.12.2023
Auf Grund des Art 42 Abs 1a des Landes-Verfassungsgesetzes 1999, LGBl Nr 25, in der geltenden Fassung und des § 3 Abs 2 des Ämter-der-Landesregierungen-Bundesverfassungsgesetzes, BGBl Nr 289/1925, in der geltenden Fassung wird mit Zustimmung der Landesregierung verordnet:
Die Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung, LGBl Nr 126/2022, wird geändert wie folgt:
Die Anlage und der Anhang in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 109/2023 treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft.“
2.1. Im Geschäftsbereich der Landesamtsdirektion werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.1.1. Im Geschäftsbereich des Referats 0/01 – Büro des Landesamtsdirektors werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.1.1.1. Nach der Wortfolge „Koordination der Transparenzdatenbank“ entfällt die Wortfolge „; zentrale Rechnungsstelle der Abteilung“.
2.1.1.2. Das Wort „Organisationsentwicklung“ wird durch die Wortfolge „Organisationsentwicklung und zentrale Rechnungsstelle der Landesamtsdirektion“ ersetzt.
2.1.1.3. Nach dem Wort „Verwaltungsakademie“ wird der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und angefügt:
„Koordinationstätigkeiten in der Landesamtsdirektion hinsichtlich Voranschlag und Rechnungsabschluss sowie hinsichtlich Fachgruppen übergreifender Budgetangelegenheiten; Budgetbewirtschaftung und –controlling bezüglich der dem Referat zugewiesenen Ansätze.“
2.1.2. Im Geschäftsbereich der Fachgruppe 0/1 – Präsidium werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.1.2.1. Vor der Wortfolge „Stabsstelle EU-Bürgerservice, Europe Direct und Chinabüro“ wird eingefügt: „Übergreifende Gesamtkoordinierung in der multiplen Krise; Schnittstellenfunktion hinsichtlich nicht eindeutig einer Dienststelle zugeordneter krisenrelevanter Themenfelder.“
2.1.2.2. Im Geschäftsbereich des Referats 0/12 – Innere Sicherheit und zentrale Dienste werden nach dem Wort „Beschaffungsstrategie;“ die Wortfolge „Koordination Service-Center Vergaberecht und EU-Beihilfenrecht;“ und nach dem Wort „Innenwirkung;“ die Wortfolge „Koordinierung und Überprüfung aller durch die Landesdienststellen zu erstellenden Einsatzpläne und Unterstützung bei der Erarbeitung in der Innenwirkung; Festlegung von Standards hinsichtlich der Führungssysteme im Krisenfall und Unterstützung der Dienststellen bei deren Implementierung;“ eingefügt.
2.1.2.3. Im Geschäftsbereich des Referats 0/14 – Landes-Medienzentrum wird nach dem Wort „Multimediaproduktionen;“ die Wortfolge „Betrieb einer Multimedia- und Streamingplattform;“ eingefügt.
2.1.2.4. Im Geschäftsbereich des Referats 0/15 – Äußere Sicherheit und Katastrophenschutz wird nach dem Wort „Landeseinsatzstabes;“ die Wortfolge „Koordinierung und Überprüfung aller durch die Landesdienststellen zu erstellenden Einsatzpläne und Unterstützung bei der Erarbeitung in der Außenwirkung;“ eingefügt.
2.1.3. Im Geschäftsbereich der Fachgruppe 0/4 – Personal werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.1.3.1. Im Geschäftsbereich des Referats 0/41 – Personalstrategie, Personalentwicklung und Lehrlingswesen werden die Wortfolge „Bildungs- und Förderungscontrolling einschließlich Evaluierung von Bildungs- und Förderungsmaßnahmen“ durch die Wortfolge „übergeordnetes Bildungs- und Förderungscontrolling basierend auf den Evaluierungsergebnissen von Bildungs- und Förderungsmaßnahmen“ und die Wortfolge „Einsatzplanung von Lehrlingen und Trainees)“ durch die Wortfolge „Zuteilung von Lehrlingen und Trainees); übergeordnete Organisation der Praktika einschließlich Koordinierung und Zuteilung von Praktikantinnen und Praktikanten“ ersetzt.
2.1.3.2. Im Geschäftsbereich des Referats 0/42 – Allgemeines Personalwesen und Einzelpersonalangelegenheiten wird nach dem Wort „Nebengebührenbewirtschaftung;“ die Wortfolge „übergeordnete Personaleinsatzplanung, sofern diese nicht in die Zuständigkeit eines anderen Referats der Fachgruppe fällt;“ eingefügt und entfällt die Wortfolge „Personalbezogene Angelegenheiten des Inneren Dienstes im Auftrag des Landesamtsdirektors, sofern diese nicht in die Zuständigkeit eines anderen Referats der Fachgruppe fallen.“.
2.1.3.3. Im Geschäftsbereich des Referats 0/43 – Personalgewinnung wird das Wort „Personaleinsatzplanung“ durch die Wortfolge „Durchführung von Austrittsgesprächen; Planung und Koordinierung von Maßnahmen der Mitarbeiterbindung“ ersetzt.
2.2. Im Geschäftsbereich der Abteilung 1 – Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.2.1. Im Geschäftsbereich der Zentralen Dienste wird vor der Wortfolge „zentrale Rechnungsstelle“ die Wortfolge „Koordinationsstelle zur Bewältigung des Arbeitskräftemangels inklusive Aufbau und Etablierung eines Welcome-Centers;“ eingefügt.
2.2.2. Im Geschäftsbereich des Referats 1/01 – Regionalentwicklung und EU-Regionalpolitik werden das Wort „regionalwirtschaftlicher“ durch das Wort „regionalpolitischer“ und die Wortfolge „EU-2020-Strategie und Nachfolgestrategien“ durch die Wortfolge „Angelegenheiten europäischer und regionalpolitischer Strategien“ ersetzt und entfällt die Wortfolge „in Wirtschaftsfragen“.
2.2.3. Die Bezeichnung und der Geschäftsbereich des Referats 1/02 lauten:
Entwicklung und Förderung der regionalen und interregionalen Wirtschafts-, Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik (FTI); Planung und übergeordnete Koordination der Wissenschafts- und Innovationsstrategie (WISS) in Abstimmung mit der nationalen sowie mit der europäischen FTI-Politik; Entwicklung und Umsetzung der Salzburger Wirtschaftsstandort- und Wirtschaftsförderprogramme in Abstimmung mit den nationalen und europäischen Wirtschaftsstrategien; operative Abwicklung des IWB/IBW-EFRE-Programms; Fördermaßnahmen für die betriebliche Tourismus- und Freizeitwirtschaft; Maßnahmen zur Förderung von Betriebsgründungen und –übernahmen insbesondere auch im innovativen Start-up-Bereich; Koordination des AplusB-Gründerzentrums ‚South West‘; Maßnahmen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und des Standorts; Angelegenheiten des Salzburger Wachstumsfonds; Maßnahmen der betrieblichen Forschungs-, Technologie- und Innovationsförderung (FTI) sowie zur Stärkung der Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft; Angelegenheiten der Innovation Salzburg GmbH und der Salzburg Research Forschungs GmbH; Angelegenheiten des Wissenschafts- und Forschungsrates des Landes Salzburg; Angelegenheiten der wirtschaftlichen Landesverteidigung nach dem Versorgungssicherheitsgesetz; Angelegenheiten nach dem Investitionskontrollgesetz (Komitee für Investitionskontrolle); Angelegenheiten aller Salzburger Universitäten und Hochschulen im Zusammenhang mit Forschungsaktivitäten (ausgenommen die Lehre); Förderung von außerbetrieblichen Forschungsprojekten; Förderung von wissenschaftlichen Gremien, Vereinen und wissenschaftlichen Einrichtungen mit Landesbeteiligung, Förderung von wissenschaftlichen Publikationen; Wissenschaftspreise des Landes; Robert-Jungk-Bibliothek für Zukunftsfragen.“
2.3. Im Geschäftsbereich der Abteilung 2 – Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.3.1. Im Geschäftsbereich des Referats 2/02 – Erwachsenenbildung und Bildungsplanung wird nach der Wortfolge „Salzburger Landeslehrpersonen-Diensthoheitsgesetz 2019“ die Wortfolge „, soweit sie nicht in einer anderen Dienststelle oder der Bildungsdirektion für Salzburg besorgt werden“ eingefügt.
2.3.2. Im Geschäftsbereich des Referats 2/03 – Volkskultur, kulturelles Erbe und Museen werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.3.2.1. Nach dem Wort „Landesarchäologie;“ lautet der Text des Geschäftsbereichs: „Vergabe von Darlehen, Auszeichnungen und Preisen; Durchführung von Wettbewerben; Archiv der Salzburger Volkskultur und des Volksliedwerks; Verwaltung von Bibliothek und Museumsportal; Durchführung von Volkskulturprojekten und Veranstaltungen; Kooperation, Beratung und Unterstützung der volkskulturellen Landesverbände und der Dachorganisation Salzburger Volkskultur; hauptamtlich geführte Museen, insbesondere Haus der Natur, Keltenmuseum Hallein, Museum der Moderne Salzburg, Salzburg Museum und DomQuartier Salzburg, soweit nicht die Abteilung 8 zuständig ist, und die dem Referat angegliederten Einrichtungen Residenzgalerie und Salzburger Freilichtmuseum inklusive der Förderung von Musikkooperationen; übergreifende Veranstaltungen und Vermittlungsprojekte in bzw für die hauptamtlich geführten Museen.“
2.3.2.2. Bei den Angliederungen des Referats wird angefügt: „, Salzburger Landesinstitut für Volkskunde“
2.3.3. Im Geschäftsbereich des Referats 2/04 – Kultur und Wissenschaft werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.3.3.1. Die Bezeichnung des Referats lautet: „Kunst und Kultur“
2.3.3.2. Die Wortfolge „Angelegenheiten aller Salzburger Universitäten und Hochschulen; Förderung und Erforschung neuer Entwicklungen und Technologien; Förderung von Forschungsprojekten; Förderung von wissenschaftlichen Gremien, Vereinen und wissenschaftlichen Einrichtungen mit Landesbeteiligung, Förderung von wissenschaftlichen Publikationen; Wissenschaftspreise des Landes“ wird durch die Wortfolge „Sicherung wertvoller Kunstgegenstände“ ersetzt.
2.3.3.3. Bei den Angliederungen des Referats entfällt die Wortfolge „, Salzburger Landesinstitut für Volkskunde“.
2.3.4. Im Referat 2/06 – Jugend, Familie, Integration, Generationen wird nach dem Wort „Familienförderungen“ die Wortfolge „mit Ausnahme der bildungsbezogenen Familienangelegenheiten (Schulveranstaltungsförderungen)“ eingefügt und entfällt die Wortfolge „; Geschäftsstelle der Integrationsplattform“.
2.3.5. Im Referat 2/07 – Landessportbüro wird nach dem Wort „Rif;“ die Wortfolge „SWS-Stadion Wals-Salzburg GmbH und Nationale Anti Doping Agentur Austria GmbH, sofern nicht eine Zuständigkeit der Abteilung 8 gegeben ist;“ eingefügt.
2.4. Im Geschäftsbereich der Abteilung 3 - Soziales werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.4.1. Vor dem Geschäftsbereich des Referats 3/01 – Pflege und Betreuung wird eingefügt: „Stabsstelle Asyl- und Vertriebenenquartiere“
2.4.2. Im Geschäftsbereich des Referats 3/03 – Soziale Absicherung und Eingliederung wird die Wortfolge „Grundversorgung und“ durch die Wortfolge „Grundversorgung mit Ausnahme von Asyl- und Vertriebenenquartieren;“ ersetzt.
2.5. Im Geschäftsbereich der Abteilung 4 – Lebensgrundlagen und Energie werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.5.1. Bei der Agrarbehörde Salzburg wird der Ausdruck „4/01 und 4/05“ durch den Ausdruck „4/01, 4/05 und 4/06“ ersetzt.
2.5.2. Im Geschäftsbereich des Referats 4/01 – Agrarrecht, Arbeitsinspektion, Jagd und Fischerei werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.5.2.1. Die Bezeichnung des Referats lautet: „Agrarrecht, Arbeitsinspektion und Konsumentenschutz“
2.5.2.2. Die Wortteilfolge „Jagd-, Fischerei-,“ entfällt.
2.5.2.3. Nach der Wortfolge „zugeteilt sind;“ wird die Wortfolge „rechtliche Angelegenheiten für invasive Arten (Wassertiere gemäß § 2 Z 10 Fischereigesetz 2002 sowie Säugetiere und Vögel gemäß § 90a Jagdgesetz 1993), soweit sie nicht in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung 5 fallen;“ eingefügt.
2.5.2.4. Die Wortfolge „rechtliche Angelegenheiten der Grundzusammenlegung“ wird durch die Wortfolge „Angelegenheiten der Bodenreform als Agrarbehörde Salzburg, im Besonderen rechtliche Angelegenheiten der Bodenneuordnung, Grundzusammenlegung“ ersetzt.
2.5.2.5. Der Ausdruck „, 4/06 oder 7/02“ wird durch den Ausdruck „oder 4/06“ ersetzt.
2.5.2.6. Die Wortfolge „Sachverständigendienst auf dem Gebiet des Jagd- und Fischereiwesens;“ entfällt.
2.5.2.7. Die Wortfolge „der Bodenreform als Agrarbehörde Salzburg.“ wird durch die Wortfolge „des Datenschutzes in der Abteilung;“ ersetzt.
2.5.2.8. Es wird angefügt: „rechtliche Unterstützung der Lebensmittelaufsicht; Verbraucherschutz-Schlichtungsstellen im gewerblichen Bereich; Marktbeobachtung im Bereich Verbraucherschutz; Angelegenheiten nach dem Preisgesetz und dem Preisauszeichnungsgesetz; Tarife und Entgelte bei Gewerbebetrieben; Maß- und Eichwesen; Produktsicherheit, soweit diese nicht im Chemikaliengesetz geregelt ist.“
2.5.3. Im Geschäftsbereich des Referats 4/03 – Landesveterinärdirektion werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.5.3.1. Nach dem Wort „Verkaufsortes;“ wird die Wortfolge „wildökologische Expertisen im Zusammenhang mit Tierarten, die dem Jagdgesetz unterliegen;“ eingefügt.
2.5.3.2. Der abschließende Punkt wird durch einen Strichpunkt ersetzt und wird angefügt: „tiermedizinische Belange des Strahlenschutzes.“
2.5.4. Im Geschäftsbereich des Referats 4/05 – Technische Bodenneuordnung werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.5.4.1. Vor dem einleitenden Wort „Technische“ wird die Wortfolge „Bodenneuordnung, insbesondere:“ eingefügt.
2.5.4.2. Die Wortfolge „Vollziehung und landwirtschaftlicher und agrartechnischer Sachverständigendienst in Angelegenheiten der Bodenreform als Agrarbehörde Salzburg“ wird durch die Wortfolge „Vollziehung und Sachverständigendienst in Angelegenheiten der Bodenreform, soweit diese nicht in anderen Referaten wahrgenommen werden, im Rahmen der Agrarbehörde Salzburg“ ersetzt.
2.5.5. Im Geschäftsbereich des Referats 4/07 – Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Almen werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.5.5.1. Die Wortfolge „Abgabe von Stellungnahmen in Angelegenheiten des landwirtschaftlichen Siedlungsverfahrens und des Grundverkehrs;“ entfällt.
2.5.5.2. Die Wortfolge „für die Agrarbehörde im Rahmen von Agrar- und Rodungsverfahren“ wird durch die Wortfolge „in Fragen des Klimawandels und der Klimaanpassung; landwirtschaftliche Sachverständigentätigkeit für das Landesverwaltungsgericht“ ersetzt.
2.5.5.3. Der abschließende Punkt wird durch einen Strichpunkt ersetzt und wird angefügt: „Koordination auf Landesebene der auf Bundesebene zum Landwirtschaftsministerium ressortierenden Bund-Länder-Kooperation Forschung.“
2.5.6. Im Geschäftsbereich des Referats 4/08 – Ländliche Entwicklung und Bildung werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.5.6.1. Die Wortfolge „und des Datenschutzes“ entfällt.
2.5.6.2. Die Wortfolge „Ländliche Bildung“ samt die diesem Fettdruck zugeordneten Aufgabenbereiche und die Angliederungen an das Referat entfallen.
2.5.7. In der Bezeichnung und im Geschäftsbereich des Referats 4/09 – Grundverkehr, Jagd und Fischerei werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.5.7.1. Die Bezeichnung des Referats lautet: „Grundverkehr, Jagd und Fischerei“
2.5.7.2. Der abschließende Punkt wird durch einen Strichpunkt ersetzt und wird angefügt: „rechtliche Angelegenheiten des Jagd- und Fischereiwesens, ausgenommen invasive Arten (Wassertiere gemäß § 2 Z 10 Fischereigesetz 2002 sowie Säugetiere und Vögel gemäß § 90a Jagdgesetz 1993); Sachverständigendienst auf dem Gebiet des Jagd- und Fischereiwesens.“
2.5.8. Die Bezeichnung und der Geschäftsbereich des Referats 4/10 – Lebensmittelaufsicht und Verbraucherschutz lauten:
Angelegenheiten des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes für den Bereich der Lebensmittel, der Gebrauchsgegenstände, der kosmetischen Mittel und des Wassers für den menschlichen Gebrauch; EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz für den Bereich Handel, Gastronomie und Verarbeiter; Konsumentenschutz und Wettbewerbsangelegenheiten; Marktbeobachtung im Bereich Lebensmittelaufsicht; Produktkennzeichnung und Qualitätskontrollen.“
2.5.9. Nach dem Geschäftsbereich des Referats 4/10 – Lebensmittelaufsicht (neu) wird angefügt:
Angelegenheiten des landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulwesens; Geschäftsstelle des landwirtschaftlichen Schulbeirates; Angelegenheiten des Betriebs und der Führung der Schülerheime und der Landwirtschaftsbetriebe an den landwirtschaftlichen Fachschulen; Verwaltung der den Zwecken dieser Einrichtungen und Betriebe gewidmeten Liegenschaften sowie des Stoissengutes; Verfügung über die den Zwecken dieser Einrichtungen und Betriebe gewidmeten Liegenschaften sowie des Stoissengutes, sofern ein Schätzwert/Preis von € 300.000 überschritten wird jedoch im Einvernehmen mit dem Referat 8/03; dienst- und besoldungsrechtliche Angelegenheiten der Bediensteten dieser Schulen, Schülerheime und Lehrbetriebe; Aufsicht über die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen; Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht der land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrpersonen; Leistungsbeurteilung; Disziplinarangelegenheiten; Angelegenheiten der landwirtschaftlichen Berufsausbildung; Landarbeitsrecht (ausgenommen Land- und Forstwirtschaftsinspektion); Aufsicht über die Landarbeiterkammer Salzburg.
Dem Referat angegliedert:
Landwirtschaftliche Fachschulen in Bruck an der Glocknerstraße, Kleßheim, Oberalm, Tamsweg; Landwirtschaftsbetriebe Piffgut in Bruck an der Glocknerstraße, Kleßheim, Winklhof in Oberalm, Stoissengut in Saalfelden und Standlhof in Tamsweg“
2.6. Im Geschäftsbereich der Abteilung 5 – Natur- und Umweltschutz, Gewerbe wird im Geschäftsbereich des Referats 5/02 – Immissionsschutz und Landeslabor die Wortfolge „Betreuung des Strahlenfrühwarnsystems, chemische Analytik und Probeentnahmen (Landeslabor)“ durch die Wortfolge „chemische Analytik und Probeentnahmen; chemische Analytik für Salzburger Seen und Fremdüberwachung der Kläranlage Siggerwiesen (Landeslabor)“ ersetzt.
2.7. Im Geschäftsbereich der Abteilung 6 – Infrastruktur und Verkehr werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.7.1. Im Geschäftsbereich des Referats 6/03 – Landeshochbau wird nach der Wortfolge „Hochbauten des Landes“ der Klammerausdruck „(inklusive Denkmäler)“ eingefügt und entfällt das Wort „Planarchiv;“.
2.7.2. Im Geschäftsbereich des Referats 6/08 – Landesstraßenverwaltung entfällt die Wortfolge „straßenbau- und verkehrstechnische Gutachten sowie“.
2.7.3. Im Geschäftsbereich des Referats 6/12 – Öffentlicher Verkehr und Verkehrsplanung wird nach dem Wort „Verwaltungsverfahren“ die Wortfolge „sowie verkehrstechnische Gutachten“ eingefügt.
2.8. Im Geschäftsbereich der Abteilung 7 – Wasser entfällt im Geschäftsbereich des Referats 7/05 – Gewässerschutz die Wortfolge „; hydrobiologische Untersuchungen im Landeslabor“.
2.9. Im Geschäftsbereich der Abteilung 8 – Finanz- und Vermögensverwaltung entfällt im Geschäftsberteich des Referats 8/03 – Zivilrechtsangelegenheiten und Landesliegenschaften die Wortfolge „Rechtsangelegenheiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Beschaffung; Koordination Service Center Vergaberecht und EU-Beihilfenrecht;“.
2.10. Im Geschäftsbereich der Abteilung 9 – Krankenanstalten und Gesundheitswesen werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.10.1. Im Geschäftsbereich des Referats 9/01 – Gesundheitsrecht werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.10.1.1. Die Wortfolge „Angelegenheiten des Rettungswesens einschließlich der Hubschrauberrettung;“ entfällt.
2.10.1.2. Der abschließende Punkt wird durch einen Strichpunkt ersetzt und wird angefügt: „rechtliche Angelegenheiten aus dem Geschäftsbereich der Abteilung, soweit sie nicht einem anderen Referat übertragen sind.“
2.10.2. Im Geschäftsbereich des Referats 9/03 – Gesundheitsplanung und –finanzierung werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.10.2.1. Die dem Fettdruck „Gesundheitsplanung“ zugeordneten Aufgabenbereiche lauten: „Angelegenheiten der Gesundheitsplanung; Durchführung von Bedarfserhebungen und –analysen; Angelegenheiten der Bundes- und Landeszielsteuerung (inklusive Finanzzielsteuerung); Mitwirkung am Österreichischen Strukturplan Gesundheit sowie an sonstigen Gesundheitsplanungsprojekten; Erstellung der Regionalen Strukturpläne Gesundheit; Angelegenheiten des Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES); Gesundheitsberichterstattung; Erarbeitung von Planungsgrundlagen, insbesondere Aufgaben der Krankenanstaltenstatistik und der Krankenanstaltenkostenrechnung; strategische Entwicklung der Ärzteausbildung; Bedarfsplanung und Monitoring sonstiger Gesundheitsberufe; koordinierende Steuerung und Wahrnehmung der fachlichen Angelegenheiten der Gesundheits- und Krankenpflege und der Aufsicht über die Schulen; Vertretung der Landesinteressen in den Bereichen Rettungswesen, hausärztlicher Notdienst, Notarztwesen; strategische Steuerung der Themen Digitalisierung und Innovation im Gesundheitswesen (zB 1450).“
2.10.2.2. Bei den Angliederungen entfällt die Z 1 und erhalten die Z 2 bis 5 (alt) die Ziffernbezeichnungen „1“, „2“, „3“ und „4“ (neu).
2.11. Im Geschäftsbereich der Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen werden folgende Änderungen vorgenommen:
2.11.1. Im Geschäftsbereich des Referats 10/01 – Zentrale Dienste, allgemeine Angelegenheiten des Wohnungswesens, Controlling entfallen das Wort „Liquiditätsplanung;“ sowie die Wortfolge „; Koordination der Wohnberatung“.
2.11.2. Im Geschäftsbereich des Referats 10/04 – Raumplanung entfällt der Klammerausdruck „(Verhandlungsfreigaben)“.
3.1. Nach Z 15 wird eingefügt:
„
15a
Salzburger Linien Verkehrsbetriebe GmbH
Abt. 6
6/12
“
3.2. In der Z 18 wird der Ausdruck „8/04“ durch den Ausdruck „4/03“ und in der Z 20 wird der Ausdruck „8/04“ durch den Ausdruck „6/06“ ersetzt.
3.3. Im Rahmen der Sonderstrukturen und sonstigen beherrschten Einrichtungen wird vor der Z 50 eingefügt:
„
49a
Salzburger Festspielfonds
FG 0/1
0/11
“
3.4. Nach Z 54 wird eingefügt:
„
54a
Salzburger Landesinstitut für Volkskunde
Abt. 2
2/03
“
Die Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung, LGBl Nr 89/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 126/2022, wird geändert wie folgt:
Im § 9 Abs 1 wird im zweiten Satz vor dem Punkt angefügt: „und in jenen Fällen, in denen die Abteilung von einer Krise (§ 7 Abs 3) bloß mitbetroffen ist, die Unterstützung der hauptbetroffenen Abteilung (§ 14 Abs 2) und der Fachgruppe 0/1 – Präsidium.“
Im § 14, dessen bisheriger Text die Absatzbezeichnung „(1)“ erhält, wird angefügt:
„(2) Im Krisenfall (§ 7 Abs 3) haben alle betroffenen Abteilungen und Fachgruppen die hauptbetroffene Abteilung sowie die Fachgruppe 0/1 – Präsidium, welcher nach der Geschäftseinteilung für das Amt der Salzburger Landesregierung die übergreifende Gesamtkoordination und Schnittstellenfunktion in der multiplen Krise zukommt, im Rahmen des eigenen Geschäftsbereichs proaktiv zu unterstützen und für eine entsprechende Priorisierung der krisenrelevanten Aufgaben zu sorgen. Zu diesem Zweck hat die Abteilungsleiterin bzw der Abteilungsleiter und die Fachgruppenleiterin bzw der Fachgruppenleiter eine Verbindungsperson der Abteilung bzw der Fachgruppe zu nominieren.“
„(7) Die §§ 9 Abs 1 und 14 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 109/2023 treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft.“
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