Gesetz vom 31. Jänner 2024, mit dem das Sozialbereich-Tarifanpassungsgesetz 2023 aufgehoben wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Sozialbereich-Tarifanpassungsgesetz 2023, LGBl Nr 120/2022, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 11/2023, wird aufgehoben. Die Aufhebung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2024 in Kraft.