Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. März 2024, mit der die Höhe der Fördermittel für die Bildung und Betreuung von Kindern in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen für das Jahr 2024 festgelegt wird (Allgemeine Fördermittelverordnung 2024 – AFmV 2024)
Auf Grund der §§ 49 Abs 3 und 53c Abs 2 des Salzburger Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes 2019 – S. KBBG, LGBl Nr 57/2019, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Höhe der Förderung der Bildung und Betreuung von Kindern durch Tageseltern
§ 1
Für das Jahr 2024 werden die im § 49 Abs 1 S.KBBG festgelegten Ausgangsbeträge in folgender Höhe festgesetzt:
je Kind allgemein
je Kind mit inklusiver Entwicklungsbegleitung
785,70 €
1.131,90 €
Förderung von institutionellen Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen
§ 2
Zur Berechnung der monatlichen Förderbemessungsgrundlage gemäß § 53c Abs 2 S.KBBG beträgt der Stundengrundbetrag 128,70 €.
In- und Außerkrafttreten
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.