Gesetz vom 3. Juli 2024, mit dem das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 – S.WFG 2015, LGBl Nr 23/2015, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 71/2023, wird geändert wie folgt:
Im § 42 Abs 2 wird nach dem Ausdruck „Förderungszweckes“ die Wendung „sowie der Sicherung der Einhaltung bundesrechtlicher Vorgaben zur Finanzierung von Förderungen (insbesondere nach § 29a FAG 2024)“ eingefügt.
Im § 51 wird angefügt:
„(18) § 42 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 60/2024 tritt mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tages in Kraft.“