Kundmachung des Amtes der Salzburger Landesregierung vom 15. Juli 2024 über die Berichtigung einer Verlautbarung im Landesgesetzblatt
Auf Grund des § 7 des Landes-Verlautbarungsgesetzes, LGBl Nr 18/2005, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:
Die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 15. Juli 2024, LGBl Nr 62/2024, ist dahingehend zu berichtigen, dass im Artikel I im § 9 die Jahreszahl „2015“ durch die Jahreszahl „2024“ ersetzt wird.