Gesetz vom 18. Dezember 2024, mit dem das Salzburger Bezügegesetz 1998 geändert wird
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Das Salzburger Bezügegesetz 1998 – S.BG 1998, LGBl Nr 3/1998, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 57/2024, wird geändert wie folgt:
Im § 4a erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“ und wird angefügt:
„(2) Für das Jahr 2025 sind die Bezüge der im § 4 Abs 1 bezeichneten Organe abweichend von dem im § 4 Abs 6 genannten Anpassungsfaktor um den Faktor 1,035, höchstens jedoch um 437,80 € zu erhöhen.“
Im § 20 wird angefügt:
„(15) § 4a Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl 125/2024 tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Die sich aus § 4a Abs 2 iVm § 4 Abs 6 ergebenden Bezüge können bereits vor diesem Datum, jedoch mit Wirksamkeit frühestens ab diesem, kundgemacht werden.“