Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 20. Dezember 2024, mit der die Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung hinsichtlich der Gemeinde Bruck an der Glocknerstraße geändert wird
Auf Grund des § 45 Abs 3 der Salzburger Gemeindeordnung 2019 – GdO 2019, LGBl Nr 9/2020, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Gemeinde-Instanzenzug-Verordnung, LGBl Nr 72/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 131/2024, wird geändert wie folgt:
Im § 2 werden folgende Änderungen vorgenommen:
1.1. Im Abs 1 wird vor dem Wort „Filzmoos“ das Wort „Bruck an der Glocknerstraße“ eingefügt.
1.2. Im Abs 2 wird der Klammerausdruck „(§ 4 Abs 1 bis 17)“ durch den Klammerausdruck „(§ 4 Abs 1 bis 18)“ ersetzt.
Im § 4 wird angefügt:
„(18) § 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 132/2024 tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft. Dieser Tag ist für die Gemeinde Bruck an der Glocknerstraße der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung im Sinn von § 2 Abs 2.“