Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 4. August 2025, mit der die Bau-Delegierungsverordnung geändert wird
Auf Grund des Art 118 Abs 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl Nr 1/1930, in der geltenden Fassung, sowie auf Antrag der Gemeinde Golling an der Salzach wird verordnet:
Die Bau-Delegierungsverordnung - BauDelV, LGBl Nr 97/2024, wird wie folgt geändert:
Nach § 3 wird folgender § 4 samt Überschrift eingefügt:
„Inkrafttreten novellierter Bestimmungen
§ 4
Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 86/2025 tritt mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Monats in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt anhängige Verfahren sind nach den bis dahin geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.“
In der Anlage wird in der Z 2 in der die Gemeinde Golling an der Salzach betreffenden Zeile der Ausdruck „§ 2 Z 1 lit b, c und d“ durch den Ausdruck „§ 2 Z 1 lit d“ ersetzt.