Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 25. August 2025 über die Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin der Gemeinde Hof bei Salzburg
Auf Grund des § 3 Abs 1 und 3 der Salzburger Gemeindewahlordnung 1998, LGBl Nr 117/1998, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin der Gemeinde Hof bei Salzburg wird für Sonntag, den 16. November 2025 (Wahltag), ausgeschrieben. Eine allfällige engere Wahl hat am Sonntag, dem 30. November 2025, stattzufinden. Als Stichtag hat der 28. August 2025 zu gelten.